Neue EU-Vorschriften für Tachographen
Erfahren Sie alles über die neuen EU-Vorschriften für intelligente Tachographen der zweiten Generation (V2). Dieser Artikel erläutert wichtige Fristen bis 2026, neue Funktionen zur Betrugsprävention und wie Flottenmanagement-Lösungen die Compliance und Straßensicherheit verbessern.

2. Apr. 2026

Wichtigste Einblicke
- Neue Pflichten: Seit August 2023 ist der intelligente Tachograph (V2) für Neufahrzeuge obligatorisch; bis Juli 2026 folgt die Pflicht für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen im internationalen Verkehr.
- Mehr Sicherheit & Kontrolle: Die neue Generation bietet Funktionen wie automatische Grenzregistrierung und Manipulationsschutz, um Lenk- und Ruhezeiten sowie Kabotage-Regeln besser zu überwachen.
- Effizientes Flottenmanagement: Die digitale Integration der Daten hilft Unternehmen, Bußgelder zu vermeiden, die Planung zu optimieren und die Sicherheit der Fahrer zu erhöhen.
Seit Juni 2019 müssen laut europäischer Gesetzgebung alle schweren Nutzfahrzeuge mit einem intelligenten Tachographen der ersten Generation ausgestattet sein. Nun geht die Europäische Union einen weiteren Schritt für mehr Straßenverkehrssicherheit und Compliance: Seit August 2023 ist der Einbau eines intelligenten Tachographen der zweiten Generation (Version 2) obligatorisch (1). Zudem gilt ab Juli 2026: Alle neuen Fahrzeuge über 2,5 Tonnen im internationalen Verkehr oder bei Kabotage-Einsätzen müssen zwingend mit der Version 2 ausgestattet sein.
Warum diese neuen Vorschriften?
Der Tachograph spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit von Berufsfahrern. Das Gerät zeichnet Lenk- und Ruhezeiten sowie andere Aktivitäten auf, um Übermüdung am Steuer zu vermeiden und eine sicherere Fahrweise zu gewährleisten.
Müdigkeit ist nach wie vor einer der Hauptfaktoren für Verkehrsunfälle in der Europäischen Union – sie ist an 10 bis 25 % der Unfälle beteiligt (2). Die Verkehrssicherheitsorganisation Brake betont: „Müdigkeit ist eine Hauptursache für schwere Unfälle und kann genauso gefährlich sein wie Alkohol am Steuer“ (3).
Um die Sicherheit zu erhöhen und die Einhaltung der Vorschriften zu garantieren, schreibt die neue Verordnung den intelligenten Tachographen der zweiten Generation für alle Güterkraftverkehrsfahrzeuge über 3,5 Tonnen und für Personenbeförderungsfahrzeuge mit mehr als neun Sitzplätzen vor (4).
Der intelligente Tachograph: Ein Schlüsselwerkzeug für Sicherheit und Compliance
Die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 regelt die Verwendung des Tachographen und bildet das Fundament dieser Gesetzgebung. Seit 2019 werden Neufahrzeuge bereits mit intelligenten digitalen Tachographen ausgerüstet (5).
Diese Geräte zeichnen Fahrer- und Beifahrerdaten automatisch auf und gewährleisten deren Genauigkeit durch Verschlüsselung und Technologien zur Betrugsprävention.
Jeder Fahrer besitzt eine persönliche Karte, die vor Fahrtantritt in das Gerät eingesteckt wird. Diese Karte speichert Daten für mindestens 28 Tage und ermöglicht so einen schnellen Zugriff bei Kontrollen.
Intelligente Tachographen integrieren zudem fortschrittliche Kommunikationstools wie GNSS-Positionierung und die Echtzeit-Übermittlung von Informationen an die zuständigen Behörden (6).
Zweite Generation: Noch smarter und sicherer
Nach der Überarbeitung der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 tritt 2023 eine neue Version des intelligenten Tachographen (V2) in Kraft (7).
Diese Aktualisierung beschränkt sich nicht nur auf die Aufzeichnung der Fahreraktivitäten; sie führt Funktionen ein, mit denen die europäische Gesetzgebung besser durchgesetzt werden kann – insbesondere im Hinblick auf Kabotage und die Entsendung von Fahrern.
Zu den neuen Funktionen gehören:
- Automatische Aufzeichnung von Grenzübertritten;
- Präzise Standortbestimmung des Fahrzeugs während des Be- und Entladens;
- Verbesserte Authentifizierung des Satellitensignals;
- Interner Bewegungssensor zur Verhinderung von Manipulationen (8).
Diese Verbesserungen machen die Technologie zuverlässiger, sicherer und erschweren Manipulationen erheblich.
Wichtige Termine für die Umsetzung (9)
- August 2023: Alle Neufahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen mit der Version 2 ausgestattet sein.
- Dezember 2024: Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr müssen auf Version 2 umrüsten, auch wenn sie derzeit einen analogen oder standardmäßigen digitalen Tachographen nutzen.
- August 2025: Fahrzeuge, die bereits mit einem intelligenten Tachographen der ersten Generation ausgestattet sind, müssen auf die neue Version migrieren.
- Juli 2026: Alle neuen Fahrzeuge über 2,5 Tonnen im internationalen Verkehr oder bei Kabotage-Einsätzen müssen zwingend die Version 2 enthalten.
Tachograph und Flottenmanagement: Eine gewinnbringende Kombination
Für Fuhrparkleiter stellen diese Änderungen eine Chance dar, Sicherheit, Compliance und Produktivität gleichzeitig zu steigern.
Die Integration eines digitalen Tachographen in eine Flottenmanagement-Lösung ermöglicht:
- Zugriff auf Tachographendaten in nahezu Echtzeit;
- Einen klaren Überblick über Lenk- und Ruhezeiten;
- Automatisierte und rechtskonforme Überwachung, ohne die Arbeit der Fahrer zu unterbrechen;
- Einfachere Kontrolle und Analyse der Daten für Planung und Performance.
Diese intelligente Kombination hilft Unternehmen, Risiken vorherzusehen, Zeitpläne zu optimieren und ein hohes Maß an Compliance bei gleichzeitig reduziertem Verwaltungsaufwand aufrechtzuerhalten.
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Quellen EMEA:
(1)https://transport.ec.europa.eu/transport-modes/road/tachograph_en
(2)https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=PI_COM:C(2021)2639&from=EN
(4-5-6-7-8-9)https://transport.ec.europa.eu/transport-modes/road/tachograph_en
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