Illustration eines weißen E-Fahrzeugs neben einer Ladesäule, das vor einer Frau geparkt steht, die Geldmünzen in der Hand hält.

THG-Prämie: Alles, was ein Fuhrparkmanager wissen muss

Veröffentlicht am 5. April 2022 in Elektromobilität von Fabian Seithel |  Lesedauer: 3 Minuten


Seit Jahresbeginn können sich Fuhrparkverantwortliche die Prämie aus der Treibhausgasminderungsquote (THG) für Elektrofahrzeuge und öffentlicher Ladepunkte in ihrem Fuhrpark ausbezahlen lassen. In diesem Beitrag verraten wir alles, was Fuhrparkverantwortliche zur THG-Prämie wissen müssen.

Geotab-Focus: Das Wichtigste in 90 Sekunden

1. Ist mein Firmenwagen prämienberechtigt?

Jeder Halter eines Elektrofahrzeugs und Betreiber eines öffentlichen Ladepunktes innerhalb Deutschlands ist berechtigt, Zertifikate aus der Treibhausgasminderungsquote (THG) beim Bundesumweltamt zu beantragen und zu verkaufen. 

 

2. Welcher Betrag steht mir zu?

Je nach Anbieter/ THG-Zertifikatehändler kann mit einem Erlös von rund 300 Euro pro Firmenwagen gerechnet werden. Für Elektro-Lkw und E-Busse fällt die Prämie deutlich höher aus.

 

3. Wann kann ich mit einer Auszahlung rechnen? 

Die Anbieter beantragen die Bescheinigung durch das Bundesumweltamt. Das dauert ca. 20-30 Werktage. Eine Auszahlung erfolgt 2 bis 5 Tage nach Verkauf der THG-Quote.

 

4. Wie hoch ist der zeitliche Aufwand?

Der Verkauf selbst geht schnell: Ausfüllen der Stammdaten, Hochladen des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) dauern ca. 2 bis 4 Minuten. 

 

5. Was muss ich dafür tun?

Anbieter vergleichen: Die Auswahl – auch an Auszahlungsoptionen– ist groß. Parallel unternehmensintern klären, dass Einnahmen aus der THG-Prämie beim Fuhrpark verbleiben. Die Frist zur Beantragung beim Umweltbundesamt endet am 28. Februar 2023. 

 

Wichtige Links:

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/BJNR389200017.html (Gesetzliche Grundlage)

https://www.electrive.net/2021/12/16/thg-quote-dienstleister-zielgruppen-praemien-der-ueberblick/ (Überblick der THG-Prämienanbeiter)

https://www.fuhrpark.de/thg-quote-so-verdienen-sie-geld-mit-dem-e-fuhrpark (THG-Quote: Hintergrund und Wissenswertes für Fuhrparkverantwortliche)

THG-Prämie für den Fuhrpark: Was, Wer, Wie, Wo? 

Seit 01.01.2022 können Halter vollelektrischer Fahrzeuge (nicht: Hybride/ Plug-In-Hybride) das eingesparte CO₂ in Form von THG-Zertifikaten „weiterverkaufen“. Das betrifft Dienstwagen, Servicefahrzeuge, Poolfahrzeuge, Lieferwagen, Mietwagen, E-Transporter, E-Lkw sowie E-Bus oder Taxen mit reinem Elektroantrieb sowie die Betreiber öffentlicher Ladepunkte.

 

Dabei spielt es keine Rolle, ob das Auto gekauft, geleased oder finanziert wurde., solange man als Halter im „Fahrzeugschein“ (Zulassungsbescheinigung Teil 1) steht. Pro Fahrzeug und Jahr ist eine Anmeldung möglich. 

 

Als Nachweis für den Fahrzeugbesitz dienen die Kontaktdaten des Halters und eine Fotokopie des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1). 

Beantragung und Verkauf erfolgen über Zwischenhändler

Um ihr Zertifikat zu verkaufen, übertragen Fuhrparkverantwortliche ihre THG-Quote Rechte an spezialisierte Anbieter („THG-Zertifikatehändler“). Diese beantragen die Bescheinigung der THG-Zertifikate durch das Bundesumweltamt und verkaufen sie gebündelt an THG-quotenverpflichtete Unternehmen (v.a. Mineralölkonzerne). 

 

Die Vermarktung der THG-Quoten bei Ladesäulen erfolgt auf Basis der geladenen kWh, sofern die Ladesäule öffentlich zugänglich ist und bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gelistet ist. 

 

Die Vermarktung der THG-Quoten bei Ladesäulen erfolgt auf Basis der geladenen kWh, sofern die Ladesäule öffentlich zugänglich ist und bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gelistet ist.

 

 

Mittlerweile gibt es mehr als zwei Dutzend Anbieter, die am THG-Zertifikatehandel teilnehmen und auch Flottenkunden ansprechen – größtenteils Unternehmen aus der Strom-, Telekommunikations- und Versorgungsbranche, aber auch Konsumenten- und Vergleichsportale. Mit dem Münchner Softwareexperten CARSYNC befindet sich auch ein Unternehmen aus der Fuhrparkbranche unter den Anbietern.

Einige Anbieter bieten auch die Wahlmöglichkeit zwischen fixen Erlösen und Flex-Optionen

Beim Fix-Erlös wird ein fester Betrag für einen bestimmten Zeitpunkt garantiert. Bei Flex-Optionen besteht die Möglichkeit höherer Erlöse, da mehr Zertifikate gebündelt und auf Marktentwicklungen reagiert werden kann.

 

Zertifikatehandel: Durchschnittlich 300 EUR für einen E-Firmenwagen.

 

Die maximale Vergütung richtet sich nach der Fahrzeugklasse im Fahrzeugschein. Alle Halter von Elektrofirmenfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen M1, N1 und N2 (d.h. bis 12 Tonnen) sind berechtigt, die THG-Quote in Anspruch zu nehmen. 2022 geht man beispielsweise von einer Einsparung von 837,6 kg CO2 pro E-Fahrzeug aus (Schätzwert: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz). 

 

So erlösen ein E-Dienstwagen und ein E-Transporter (bis 3,5 Tonnen) im Zertifikatehandel im Anbieterdurchschnitt derzeit (1. Quartal 2022) rund 250 bis 350 EUR, ein Elektro-Lkw (12,5 Tonnen) rund 750 bis 900 EUR und ein vollelektrischer Bus bis zu mehrere tausend Euro pro Jahr. 

 

Die THG-Zwischenhändler bieten ihren Dienst (Beantragung beim Bundesumweltamt, Zertifikateverkauf, Auszahlung) meist kostenfrei, finanzieren sich aber durch eine Servicegebühr, die direkt von der Prämiensumme abgezogen wird (ca. 10 bis 20 Prozent Service Fee). 

„Wer E wie Elektromobilität sagt, muss auch D wie Digitalisierung sagen“

Die THG-Prämienhöhe ist eine Pauschale: Sie gilt für alle zugelassenen E-Fahrzeuge einer Klasse, unabhängig von der tatsächlichen Laufleistung oder Nutzungshäufigkeit, der Größe, Fahrzeugalter, Energieverbrauch, Ladezeiten oder Strommix, mit dem das Fahrzeug geladen wird („Grünstrom“-Anteil).

Ein Bild, das Person, Mann, Wand, drinnen enthält.Automatisch generierte Beschreibung

 

„Als Anreizsystem für eine höhere Nutzung von Elektrofirmenwagen im Betriebsalltag ist die THG-Quote noch stark verbesserungswürdig: Es macht etwa wenig Sinn, wenn ein im Stadtverkehr eingesetzter E-Transporter dieselbe Förderung erhält wie ein elektrischer Poolwagen, der die meiste Zeit ungenutzt auf dem Firmenparkplatz steht …“, sagt Geotab-Mobilitätsexperte Fabian Seithel, Associate Vice President Sales & Business Development (Nordics, Central & Eastern Europe). 

 

 

Sinnvoll und heute schon technisch ohne Mehraufwand möglich wäre eine Ergänzung um nutzungsbasierte Faktoren – etwa Ladezeiten, Laufleistung oder die Durchschnittsgeschwindigkeit eines Fahrzeugs, rät Fabian Seithel: „Wer E wie Effiziente Elektromobilität sagt, muss vorher D wie Digitalisierung sagen.“

 

Hintergrund: Die Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote) ist ein Klimaschutz-Instrument, um Treibhausgase im Verkehrssektor zu verringern. Der Grundgedanke: „Wer CO2-emittierende Kraftstoffe in Verkehr bringt, muss dafür zahlen“ – das sind in erster Linie Mineralölunternehmen. Diese schlagen ihre Zusatzkosten auf die Verbraucher um – die Kraftstoffpreise steigen. So soll ein Anreiz für Fuhrparkbetreiber (aber auch Privatpersonen) gesetzt werden, auf CO2-neutrale Elektroantriebe umzusteigen. Erstmals seit diesem Jahr können auch Privatpersonen, Halter von Elektrofirmenwagen und Betreiber von Ladesäulen über Zwischenhändler am Zertifikatehandel teilnehmen. 

Geotab-Praxistipp: 3 Schritte nach vorne gedacht

„Einnahmen dort investieren, wo sie anfallen“

 

Wie sorge ich dafür, dass Einnahmen aus der THG-Quote beim Fuhrpark verbleiben? 

 

1. Anzahl der Elektrofahrzeuge im Fuhrpark ermitteln. Zustehenden Pauschalbetrag „grob“ errechnen. Tipp: Gehen Sie von von ca. 300 EUR pro Firmenwagen, ab 750 EUR für E-Lkw und E-Busse aus! Im Zweifelsfall: Mit Leasingpartner klären, ob bereits THG-Prämie für (neuere) Leasing-Fahrzeuge im Fuhrpark beansprucht wurde.

 

2. Investitionen für den Fuhrpark gegenrechnen: Wie ließe sich der Betrag aus der THG-Quote sinnvoll für heutigen Anforderungen reinvestieren – z.B. in geleaste Jobräder oder E-Roller? Eine nachrüstbare Telematik-Lösung, um den CO2-Ausstoß des Fuhrparks digital zu erfassen - und damit als Quick Win eventuell die Versicherungsprämie neu zu erhandeln („digitaler Diebstahlschutz“). Welche gesetzlichen Auflagen sind zu erfüllen und ließen sich eventuell automatisieren oder auslagern (Führerscheinkontrolle, UVV-Vorschriften, Reifenmanagement)?

 

3. Erkundigen Sie sich unternehmensintern (z.B. Buchhaltung/ Controlling, Geschäftsführung), ob Einnahmen aus der THG-Quote in das laufende Geschäftsjahr eingeplant waren. Das sind sie bislang nur bei wenigen Unternehmen.

 

Präsentieren Sie dabei bereits eine Lösung, wie sich der Pauschalbetrag aus der THG-Prämie für eine kosteneffizientere, digitale und rechtssichere Ausrichtung des Fuhrparkbetriebs nutzen ließe. 

 

Tipp für die Gespräche: Angesichts der stetig steigenden gesetzlichen Anforderungen und Dokumentationspflichten (z.B. Nachhaltigskeitsreporting) ist es nur fair und betriebswirtschaftlich zukunftsorientiert gedacht, die THG-Einnahmen auch dort zu reinvestieren, wo sie als Ertrag anfallen.


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